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Betriebskostenabrechnung 2008: Der Countdown läuft


Nicht nur Aktien oder Fonds, die verschiedensten Geldanlagen, die heute noch sicher scheinen – innerhalb kürzester Zeit sind sie nur noch Altpapier. Denken Sie daran: Noch vor wenigen Monaten stand der DAX bei über 8.000 Punkten. Jetzt sind es gerade mal 4.500 Punkte. Bereits jetzt haben die deutschen Aktienanleger 400.000.000.000 Euro seit dem 1.1.2008 an den Börsen verloren. Bald steht der DAX noch tiefer. 2.000 Punkte sind optimstisch, unter 1.000 Punkte sehr wahrscheinlich. Denken Sie an 1929: Nur am 24. Oktober 1929, dem Donnerstag vor dem weltberühmten Schwarzen Freitag, bricht der Handel mehrfach wegen Überlastung durch panikartige Verkäufe zusammen. Bis zum Mittag haben sich 11,25 Milliarden Dollar an „sicheren“ Aktienvermögen in Luft aufgelöst. Das haben wir seit dem Crash vom September/Oktober 2008 hinter uns. Aber erst in den Monaten nach dem Schwarzen Freitag 1929 verlieren die Aktienkurse mehr als 90% ihres Wertes. Das steht uns noch bevor. Bereits in den nächsten Monaten werden 700.000 Menschen ihre Arbeitsplätze allein in Deutschland verlieren. Sehr wahrscheinlich sogar 1,2 bis 2,3 Mio. Menschen (siehe oben). Als direkte Folge der Finanzkrise. Zweistellige Arbeitslosenzahlen werden wieder alltäglich sein. Denken Sie an die Jahre nach 1929: Durch die Banken- und Firmenpleiten bricht die Kaufkraft der Menschen radikal ein. Die Unternehmens- und immer mehr Bankenzusammenbrüche reißen die Bevölkerung weltweit in die Armut. Hunderttausende verlieren ihr gesamtes Hab und Gut.
Vermieter aufgepasst! Wie Sie wissen, muss die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr bis zum 31.12. bei Ihrem Mieter sein. Dummerweise hat in diesem Jahr der Bundesgerichtshof mit neuen Entscheidungen kräftig mitgemischt.

Das wichtigste Urteil: Für jede einzelne Kostenposition müssen Sie jetzt zwingend die Gesamtkosten angeben (Az. VIII ZR 1/06). Beispiel Grundsteuer: Wenn Sie jetzt in der Betriebskostenabrechnung nur den Anteil aufführen, der auf das jeweilige Objekt entfällt, kann der Mieter die Abrechnung zurückweisen.

Darüber hinaus hat der BGH die Vorgaben zu den Hausmeisterkosten durch eine Entscheidung vom 20.2.2008 geändert, die zum Verteilerschlüssel durch ein Urteil vom 9.4.2008. So dürfen Sie Hausmeisterkosten, die nicht umlagefähig sind, anders als bisher nicht mehr pauschal abziehen. Stattdessen müssen Sie die Ausgaben genau ermitteln und die einzelnen Posten, jeden für sich, in der Betriebskostenabrechnung ausweisen. Und haben Sie bitte auf den Kostenverteilungsschlüssel ein besonderes Auge: Ist der Verteilerschlüssel der Kosten nämlich „unverständlich“ dargelegt, so verstößt Ihre Kalkulation gegen die gesetzlichen Vorschriften.

In beiden Fällen kann Ihr Mieter die Nachzahlung verweigern. Oder kürzen. Besser also, Sie gehen auf Nummer sicher und kontrollieren Ihre Betriebskostenabrechnungen zweimal. Sonst laufen Sie Gefahr, unter Umständen mehrere Hundert oder Tausend Euro in den Sand zu setzen.

Mehr zum Thema Betriebskostenabrechnung lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von VermieterRecht vertraulich mit der neuen Serie: Betriebskosten von A-Z sowie in der Sonderausgabe Betriebskosten, die Sie im Online-Archiv des Dienstes finden.


Copyright © 2009 Auch, wenn ich diese Worte von anderer Seite erwartet hätte, so bin ich über die Klarheit der Botschaft dankbar und CD Bedrucken. Und dass die Globalisierung Unterstützung vom Oberhaupt der katholischen Kirche erhält, ist ein wichtiges Zeichen. Das haben die Börsianer getan. Das Ergebnis ist CD druck. Schon zu Jahresende hin, erholten sich die Kurse weltweit. Und am Freitag zogen die Kurse mit teils über +3 % an. Dabei ist der durchschnittliche Anstieg vom 21. Dezember 2008 an gerechnet, gar nicht so prickelnd. de home